Ziele und Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX) ist ein Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Ihre Zielsetzung ist es, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen qualitätsgesicherte, wirksame und wirtschaftliche Leistungen erhalten, um

  • ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern,
  • Benachteiligungen zu vermeiden und ihnen entgegenzuwirken,
  • Behinderungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern,
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten,
  • die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten zu fördern,
  • die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Reha zeigt Gesicht

„Re-habilitare“ – etwas wieder beherrschen, was vor einer Krankheit oder einem Unfall selbstverständlich war: laufen, sprechen, sich wieder zu Hause selbst versorgen, arbeiten gehen, selbstbestimmt leben. Das wünschen sich Menschen nach einer gesundheitlichen/psychosozialen Krise.

Zweck der Arbeitsgemeinschaft ­MEDReha

Zweck der AG MedReha SGB IX ist die Bildung einer bundesweit tätigen Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 19 Absatz 6 SGB IX und die Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben für die Medizinische Rehabilitation. Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Aufgenommen werden können in die Gesellschaft ausschließlich juristische Personen, die als maßgebliche Spitzenverbände für die Wahrnehmung der Interessen der Rehabilitation auf Bundesebene (§ 20 Absatz 3 Satz 2 SGB IX) Rehabilitationsdienste oder -einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (§ 19 SGB IX) vertreten.

Arbeitsschwerpunkte der AG MedReha sind u.a. die

  • Förderung der Weiterentwicklung von Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste
  • Entwicklung von Grundsätzen zur Vereinbarung von Vergütungen und von Rahmenbedingungen für die Vertragsgestaltung
  • Beteiligung an der Entwicklung der gemeinsamen Empfehlung nach § 20 SGB IX
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der medizinischen Rehabilitation
  • Interessenvertretung der Leistungserbringer in der medizinischenRehabilitation

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzt die Arbeitsgemeinschaft u.a. Arbeitsgruppen ein, gibt Gutachten in Auftrag, fertigt gemeinsame Stellungnahmen an, ist im politischen Raum tätig und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.